Ausfall und AGB
Unsere Ergotherapiepraxis wird nach dem Bestellsystem geführt. Dadurch entstehen Ihnen kaum Wartezeiten und wir können in Ruhe in der für Sie reservierten Zeit behandeln. Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können, müssen Sie den Termin spätestens 24 Stunden (Werktags) vorher absagen. Nur telefonisch (AB/ WhatsApp), keine Mails, da wir diese nicht zeitnah abrufen. Planbare Absagen wie z.b Klassenfahrten, Arzttermine, Urlaub, Therapiebeendigung etc. müssen eine Woche im Voraus abgesagt werden.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass versäumte oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine, Ihnen privat in Rechnung gestellt werden müssen, zum aktuell geltenden Kassensatz (je nach Verordnung nach) § 615 BGB. Diesen finden Sie unter:
https://www.gkv-spitzenverband.de (ambulante Leistungen - Ergotherapie)
Bitte bringen Sie immer zur 1.Behandlung ein gültiges Rezept mit, andernfalls muss Ihnen die Behandlung zum geltenden Kassensatz nach §615 BGB in Rechnung gestellt werden.
Um Ihnen den größtmöglichen Therapieerfolg zu gewährleisten, ist eine regelmäßige und kontinuierliche Behandlung notwendig. Wir bitten Sie daher pünktlich zur Therapie zu erscheinen bzw. zu den vereinbarten Terminen zuhause zu sein! Sollten Sie mehrmals hintereinander Termine absagen oder nicht zuhause sein, kann auch der Therapieerfolg nicht gewährleistet werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in diesem Fall die Therapie auch abbrechen können bzw. Ihren Termin neu vergeben.
Grundgedanke
Der Grundgedanke ist, dass der Dienstleister (=Praxis) im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit auf den Vergütungsanspruch wirtschaftlich angewiesen ist. Da wir nach dem Bestellsystem arbeiten und keine "Laufkundschaft" haben, ist jede Therapiestunde nur für einen Patienten reserviert. Die Behandlung muss von Ihrem Therapeuten/in vorbereitet werden, Materialien und Räume reserviert werden. Sagen Sie als Patient/-in nicht rechtzeitig ab, entsteht ein Verdienstausfall. Die Praxis soll Ihren Vergütungsanspruch nicht aufgrund von Vorkommnissen verlieren, die im Risikobereich des Dienstberechtigten (=Patienten) liegen.
Kann der Patient die Behandlung nicht wahrnehmen, so wird in dieser Zeit auch kein anderer Patient behandelt. Grundsätzlich sind wir immer bemüht den Termin noch neu zu besetzten. Allerdings ist dies bei kurzfristiger Absage nicht immer möglich und dann entsteht ein finanzieller Ausfall.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Zuzahlung
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
nach dem § 61 Sozialgesetzbuch V (§61 Satz 3 SGB V und §32 Absatz 2 SGB V) haben die gesetzlich Versicherten bei Heilmittel-Verordnungen eine Zuzahlung von 10 % und zusätzlich 10 € pro Verordnung zu leisten. Laut Gesetzgeber muss dieser Eigenanteil vom Leistungserbringer, also Ihrer therapeutischen Praxis, eingezogen werden.
Die Zuzahlungshöhe ist je Position in der Vergütungspreisliste der GKV ausgewiesen.
Kinder unter 18 Jahren und Personen mit Befreiungsausweisen der GKV sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.
Privatpatienten bekommen einen Therapievertrag mit den Preisen und sind verpflichtet, 14 Tage nach Rechnungserhalt die ergotherapeutische Behandlung zu vergüten. Bitte informieren Sie sich vorher über die Erstattungsfähigkeit Ihrer privaten Krankenkasse.