Leistungen

Die ergotherapeutische Behandlung kann in den folgenden Fachbereichen

zum Einsatz kommen.


Bio- / Neurofeedback

Hochton-Therapie


Pädiatrie


Neurologie


Geriatrie


Psychiatrie


Handtherapie


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Hirnleistungstraining 


Orthopädie 


Hausbesuch


Ziele der Ergotherapie

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Ziel der Ergotherapie ist es Kindern und Erwachsenen jeden Alters, die durch Entwicklungsstörungen, Krankheit, Behinderung oder Verletzung beeinträchtigt oder bedroht sind, zur größtmöglichen Selbständigkeit und Handlungsfähigkeit im Alltagsleben, in der Freizeit oder im Beruf zu verhelfen.
Die Wiedereingliederung in das soziale Leben mit den vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten, sowie die weitesgehende  Gesundung erkrankter Menschen stehen im Mittelpunkt der ergotherapeutischen Betreuung. Die Konzepte der Ergotherapie sind vielfältig und oft auf eine längerfristige Behandlung ausgelegt, wo auch die Angehörigen mit einbezogen werden.

Therapieverfahren

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Therapieverfahren welche durch unser qualifiziertes Fachpersonal angewendet werden:

  •  Biofeedback
  •  Neurofeedback
  •  Triggerpunktbehandlung
  •  Hochton Therapie
  •  kognitiv-therapeutische Behandlung nach Prof. C. Perfetti
  •  Bobaththerapie
  •  Spiegeltherapie
  •  Handtherapie
  •  Progressive Muskelentspannung nach Jacobsen
  •  Wärmetherapie (z.B. Paraffin)
  •  Psychmotorik
  •  Mobilitätstraining
  •  Schulung der visuellen Wahrnehmung
  •  Förderung der Koordination und Bewegungsplanung
  •  Kognitives und neurophysiologisches Training
  •  gezieltes Hirnleistungstraining
  •  Alltagstraining, Hilfsmittelberatung und Hilfsmittelanpassung
  •  Wohnumfeld- und Arbeitsplatzanpassung
  •  Angehörigenberatung
  •  Sensibilitätstraining
  •  Diagnostik z.B. von Entwicklungsstörungen, gezielte   Beobachtungen, FEW II
  •  Dyskalkulie und Legasthenie Training
  •  Marburger Konzentrationstraining-Trainerin
  •  Marburger Verhaltenstraining-Trainerin
  •  K-Taping & Cross Taping 


Ergotherapeutische Verordnung

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Ergotherapie ist eine Behandlungsmethode, die auf Verordnung des behandelnden Hausarztes bzw. Facharztes erfolgt. Jeder Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr, ist gesetzlich verpflichtet eine Zuzahlung von 10 % der Gesamtkosten zu leisten zzgl. der Rezeptgebühr von 10 €, es sei denn, es liegt eine Befreiung vor.
Für den Beginn bzw. die Unterbrechung von ergotherapeutischen Behandlungen haben die Verbände der Krankenkassen und Heilmittelerbringern Zeiträume festgelegt, die die Gültigkeit der Verordnung begrenzen. Sofern der Arzt keine Angabe zum spätesten Behandlungstermin macht, soll die Behandlung bei Maßnahmen der Ergotherapie innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden, ansonsten verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
Wird die Behandlung, ohne Grund, länger als 14 Tage unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Dies gilt nicht in begründeten Ausnahmefällen wie Krankheit oder Urlaub von Patient oder Therapeut.
Sie vereinbaren einen Termin bei uns. Die Behandlung findet termingerecht und ohne lange Wartezeiten bei uns in der Praxis oder als Hausbesuch statt.
Wir sind für alle Kassen zugelassen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern telefonisch oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.

Ihr 1. Termin bei uns

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Zu Ihrem ersten Termin in unserer Praxis benötigen wir:
ein aktuelles ergotherapeutisches Rezept von Ihrem Arzt und ärztliche Befundberichte.
Bitte versuchen Sie mindestens 5 – 10 Minuten vor Ihrem Termin in unserer Praxis zu erscheinen, um eventuelle administrative Dinge vorab zu erledigen.
Ergänzend zum ärztlichen Befund dient Ihr erster Termin bei uns immer der ergotherapeutischen Befunderhebung, damit wir Sie spezifisch und effektiv behandeln können.

Therapieausfall

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Liebe Patientinnen und liebe Patienten


Wenn sie Ihren Termin einmal nicht wahrnehmen können, sagen Sie Ihren Termin bitte
24 Stunden vorher bei uns ab, telefonisch, auch auf dem Anrufbeantworter. Dann haben wir die Chance, diesen Termin noch zu vergeben. 


Bitte beachten Sie, dass wir nicht rechtzeitig abgesagte oder nicht wahrgenommene Behandlungstermine, zum kassenüblichen Vergütungssatz nach §615 BGB, Ihnen privat in Rechnung stellen müssen. 


Obwohl dies gängige Praxis ist, stoßen wir leider damit ab und zu auf Unverständnis. Wir wollen Ihnen dies gerne einmal näher erklären und Ihnen die Rechtsgrundlage der Ausfallrechnung näher erläutern.


Auf der Grundlage des Behandlungsvertrages ist die Praxis verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Therapeuten, sowie Materialien, Therapieräume und Therapiezeit zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren muss ausreichend Behandlungszeit reserviert werden. Im Gegenzug erhält die Praxis den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung. Der Patient ist vertraglich verpflichtet den Vergütungsanspruch zu bezahlen. Bei gesetzlich Versicherten wird der Vergütungsanspruch durch den Versicherer/ Krankenkasse erstattet.

 § 615 S.1 BGB

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.“


Das heißt auch: wir müssen bei Nichterscheinen des Patienten die Behandlung nachträglich nicht mehr erbringen, egal aus welchem Grund der Terminabsage. Eine Schriftform der Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der Termin kann auch fernmündlich geschlossen werden.

Der Grundgedanke des Gesetzes ist, dass der Dienstleister (= Praxis) im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit auf den Vergütungsanspruch angewiesen ist. Er stellt Personal, Räumlichkeiten, Material und Behandlungszeit zur Verfügung. Es sind also kostenintensive Dispositionen zu treffen. Er soll deshalb seinen Vergütungsanspruch nicht aufgrund von Vorkommnissen verlieren, die im Risikobereich des Dienstberechtigten (= des Patienten) liegen.


Generell sind wir immer bemüht die Termine neu zu besetzen.

Die Praxis hat bei Nichtabsage oder kurzfristiger Absage jedoch grundsätzlich keine Möglichkeit den Termin anderweitig zu vergeben. Kommt der Patient nicht zur Behandlung, kann in dieser Zeit auch kein anderer Patient behandelt werden. 


Vielen Dank für Ihr Verständnis


Das Team der Ergotherapie & Neurofeedback Gärmann/ Kuck